Betreuungs-Urlaub für Eltern eines schwer kranken Kindes
Erkrankt ein Kind an Krebs, muss oft ein Elternteil seine Arbeit aufgeben oder stark reduzieren, um beim Kind sein zu können. Ein neues Gesetz soll die Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Angehörigenpflege verbessern und Eltern, die ein schwer beeinträchtigtes Kind pflegen, entlasten.
Das Bundesamt für Sozialversicherungen BSV hat per 1. Juli 2021 ein neues Gesetz verabschiedet. Eltern, die ihre Erwerbstätigkeit unterbrechen oder einschränken müssen, um ihr schwer krankes Kind zu pflegen, haben unter gewissen Bedingungen Anspruch auf einen 14-wöchigen Betreuungsurlaub.
Unter dem Link finden sich weitere Informationen sowie eine Auflistung der Anforderungen, die erfüllt werden müssen:
Betroffene Eltern, deren Kind im Kinderspital Zürich behandelt wird, wenden sich bitte an den Sozialdienst des Kinderspitals, wo man hinsichtlich des genauen Vorgehens beraten wird. Wir freuen uns über diesen Meilenstein in der Gesetzgebung, weil Eltern eines krebskranken Kindes dadurch in vielerlei Hinsicht die Unterstützung und Entlastung bekommen, die sie so dringen benötigen.
